Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: [DATUM] · Gültig ausschließlich für Unternehmer (B2B)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung des von der [FIRMENNAME] („Anbieter" oder „Jampa") als Software-as-a-Service bereitgestellten Ticketsystems, erreichbar unter app.jampa7.de („Software"), sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen. Vollständige Anbieterangaben im Impressum.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (b) die konkrete Bestellung bzw. Leistungsbeschreibung des gebuchten Plans, (c) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für datenschutzrechtliche Fragen, (d) diese AGB.
(5) Begriffe: „Nutzer" sind die vom Kunden angelegten Personen, die für den Kunden auf die Software zugreifen. „Mandant" ist die dem Kunden zugeordnete, mandantengetrennte Instanz. „Abrechnungsperiode" ist der gebuchte Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich). „Credits" sind die Verrechnungseinheiten für die KI-Funktionen (§ 4).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit den Zugang zur Software über das Internet bereit und ermöglicht deren vertragsgemäße Nutzung. Die Bereitstellung erfolgt ab der Schnittstelle des Rechenzentrums zum Internet („Übergabepunkt").
(2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gebuchten Plan (Free Trial, Starter, Professional, Enterprise) gemäß der jeweils gültigen Leistungs- und Preisübersicht auf der Website des Anbieters, ergänzend aus der Produktdokumentation. Plan-abhängige Grenzen (u. a. Anzahl der Nutzer, verfügbare Funktionen, KI-Credits) sind Bestandteil des Vertrages.
(3) Die Software wird als zentral gehosteter Dienst betrieben und laufend weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, aktualisierte Versionen bereitzustellen sowie Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder weiterzuentwickeln, solange der vertraglich vorausgesetzte Nutzen nicht wesentlich eingeschränkt wird. Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter in angemessener Frist auf elektronischem Wege.
(4) Individuelle Anpassungen, Schnittstellenentwicklungen oder sonstige über den Plan hinausgehende Leistungen sind nicht geschuldet und bedürfen eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung.
(5) Nicht Gegenstand der Leistung sind die Internetverbindung des Kunden bis zum Übergabepunkt sowie die Endgeräte des Kunden und deren Einrichtung und Wartung. Diese liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
§ 3 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Software über einen Browser oder eine andere geeignete Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang für die eigenen internen Zwecke des Kunden zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an der Software oder der zugrunde liegenden Infrastruktur, erwirbt der Kunde nicht.
(2) Die Nutzung ist auf den Kunden und seine Nutzer im Rahmen der Plan-Grenzen beschränkt. Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den gebuchten Umfang hinaus nutzen, sie Dritten zugänglich machen, an Dritte vermieten, weiterveräußern, unterlizenzieren oder als Dienstleistung gegenüber Dritten anbieten (kein Reselling).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor vertragswidriger Nutzung zu treffen; der vertragsgemäße Einsatz darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
(4) Überschreitet der Kunde den gestatteten Nutzungsumfang erheblich oder verstößt er gegen die Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung, kann der Anbieter nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung den Zugang für die Dauer des Verstoßes sperren. Der Vergütungsanspruch für die über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. Ein Anspruch auf Wiederfreischaltung besteht, sobald der Kunde die vertragswidrige Nutzung nachweislich eingestellt hat.
§ 4 KI-Funktionen und Credits
(1) Die Software enthält KI-gestützte Funktionen (u. a. Klassifikation, Antwort-Entwürfe, Zusammenfassungen, semantische Suche). Deren Nutzung erfolgt credit-basiert; der Credit-Verbrauch je Aktion ergibt sich aus der Leistungs- und Preisübersicht. Der Betrieb der KI erfolgt zentral durch den Anbieter; der Kunde wählt keinen eigenen KI-Anbieter, kein eigenes Modell und keinen eigenen Schlüssel.
(2) Es werden zwei Arten von Credits unterschieden: Plan-Credits (monatliches, an die Abrechnungsperiode gekoppeltes Kontingent — nicht verbrauchte Plan-Credits verfallen mit dem Periodenwechsel) und Zusatz-Credits (kostenpflichtig hinzugekauft — diese verfallen nicht). Plan-Credits werden vor Zusatz-Credits verbraucht. Beim Wechsel vom kostenlosen Testzeitraum in einen kostenpflichtigen Tarif werden nicht verbrauchte Credits des Testzeitraums den Zusatz-Credits gutgeschrieben und bleiben damit unbefristet erhalten. Bei einem Wechsel zwischen kostenpflichtigen Tarifen gilt: Innerhalb einer Abrechnungsperiode wird insgesamt höchstens das Kontingent des höchsten in dieser Periode genutzten Tarifs gewährt; bei einem Wechsel in einen Tarif mit geringerem Kontingent wird das Plan-Kontingent auf dessen Höhe angepasst, darüber hinausgehende Plan-Credits verfallen. Bereits gekaufte Zusatz-Credits bleiben von einem Tarifwechsel stets unberührt.
(3) Zum Schutz vor Missbrauch und zur Kostenkontrolle kann der Anbieter angemessene Tages- und Nutzungslimits vorsehen. Bei Erreichen eines Limits pausieren die betroffenen KI-Aktionen bis zum Folgetag.
(4) KI-Ausgaben sind maschinell erzeugte Vorschläge; sie können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor einer Verwendung zu prüfen; die Verantwortung für die Verwendung trägt der Kunde. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht zugesichert.
(5) Eine Rückerstattung verbrauchter Credits erfolgt ausschließlich bei technischen Fehlern im Verantwortungsbereich des Anbieters (z. B. Ausfall des KI-Dienstes, Verarbeitungsfehler), nicht bei Nutzungs- oder Bedienfehlern des Kunden.
(6) Vor der Übermittlung an den KI-Dienst werden personenbezogene Daten nach dem Stand der Technik reduziert (PII-Reduktion). Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der EU; die Eingaben werden nicht zum Training der Modelle verwendet. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der AVV.
§ 5 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Software von [VERFÜGBARKEIT] % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt, als Ziel bereit. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung, Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen bei Vorleistern (Hosting, KI-Dienst, Microsoft-Dienste) sowie vom Kunden zu vertretende Störungen.
(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch; planbare, umfangreichere Arbeiten werden angekündigt.
(3) Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch begründet keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.
(4) Support leistet der Anbieter über die im Produkt bereitgestellten Kanäle bzw. per E-Mail ([SUPPORT-EMAIL]) zu üblichen Geschäftszeiten. Weitergehende Support-Leistungen (erweiterte Erreichbarkeit, feste Reaktionszeiten, Rufbereitschaft) sind gesondert zu vereinbaren.
§ 6 Störungsmeldungen
(1) Störungen meldet der Kunde über den Support-Kanal unverzüglich und nachvollziehbar unter Angabe der zum Auftreten führenden Schritte, der Erscheinungsform und der Auswirkungen.
(2) Der Anbieter ordnet Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer Kategorie zu (schwerwiegende Störung / sonstige Störung / sonstige Meldung) und leitet angemessene Maßnahmen zur Lokalisierung und Beseitigung ein. Beruht eine Störung auf Leistungen Dritter (Vorleister), bemüht sich der Anbieter um Weiterleitung und Abhilfe.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde schützt die ihm und seinen Nutzern zugeordneten Zugangs- und Authentifizierungsdaten vor dem Zugriff Dritter und gibt sie nicht an Unberechtigte weiter. Die Verwaltung der Nutzer innerhalb seines Mandanten liegt in seiner Verantwortung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Verbote verletzen. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch ihn oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Kunde nutzt die vom Anbieter bereitgestellten Export- und Sicherungsfunktionen, um seine Daten im eigenen Verantwortungsbereich zu sichern.
(4) Mängel meldet der Kunde gemäß § 6.
§ 8 Vergütung, Zahlung, Preisanpassung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Plan gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisübersicht. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus je Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister; der Einzug erfolgt zu Beginn der Abrechnungsperiode über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel. Käufe von Zusatz-Credits sind Einmalzahlungen und sofort fällig.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Folgen. Der Anbieter ist berechtigt, nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung den Zugang bis zum Ausgleich zu sperren; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von [ANKÜNDIGUNGSFRIST] anpassen. Erhöht sich die Vergütung um mehr als [SCHWELLE] %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
(5) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragspartner wahren über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen und geben sie nur an Personen weiter, die an der Vertragsdurchführung beteiligt sind. Diese Pflicht endet fünf Jahre nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen nicht vor Vertragsende. Die Vertragspartner erlegen diese Pflichten auch ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dritten auf.
(2) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die unverschlüsselte elektronische Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist; hieraus werden keine Ansprüche wegen fehlender Verschlüsselung hergeleitet, sofern nicht ausdrücklich eine Verschlüsselung vereinbart wurde.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich verarbeitet, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
(2) Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO als Anlage zu diesem Vertrag. Der AVV geht diesen AGB bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen vor.
(3) Der Kunde steht dafür ein, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist, und stellt den Anbieter im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des EWR (Hosting in Deutschland; KI-Dienst in der EU), soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich zulässig ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 11 Sach- und Rechtsmängel
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht (Mietrecht, §§ 535 ff. BGB). Für eine nur unerhebliche Abweichung bestehen keine Mängelansprüche.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Verletzt die vertragsgemäße Nutzung der Software Rechte Dritter, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen, die Software rechtsverletzungsfrei gestalten oder — sofern anders nicht mit angemessenem Aufwand möglich — die Leistung unter Erstattung der hierfür gezahlten Vergütung anpassen. Die berechtigten Interessen des Kunden werden angemessen berücksichtigt.
(4) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach je Schadensfall und je Vertragsjahr auf die vom Kunden im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung bzw. -export durch den Kunden (§ 7 Abs. 3) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit entspricht der gebuchten Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Periode, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
(2) Der Kunde kann den Vertrag zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode ordentlich kündigen; dies ist komfortabel über die In-App-Funktion („zum Ende der Periode kündigen") möglich. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht anteilig erstattet.
(3) Ein Free Trial endet automatisch nach [TRIAL-DAUER] Tagen, sofern der Kunde nicht bis dahin einen kostenpflichtigen Plan bucht; ohne Buchung entstehen keine Kosten.
(4) Für Enterprise-Verträge können abweichende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen im Einzelvertrag vereinbart werden.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen die Nutzungsregelungen (§ 3) oder bei erheblichem Zahlungsverzug vor.
(6) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB); die Nutzung der In-App-Kündigung genügt.
§ 14 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
(1) Der Kunde ist gehalten, seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende über die bereitgestellte Exportfunktion eigenverantwortlich zu sichern.
(2) Nach Vertragsende werden die Kundendaten nach Maßgabe des AVV gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungsdaten) entgegenstehen. Ein Zugriff auf die Daten über die Software besteht nach Vertragsende regelmäßig nicht mehr.
§ 15 Höhere Gewalt
Wird eine Vertragspartei durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (u. a. Ausfall von Vorleistern, Streik, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse) an der Leistung gehindert, verschieben sich die betroffenen Pflichten um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Parteien unterrichten einander unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens [FRIST] vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von [FRIST] und setzt er die Nutzung fort, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters ([ORT]). Der Anbieter ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.